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Weihnachtsfeier 2025: Steuerliche Spielregeln beachten

Weihnachtsfeier 2025: Steuer und Sozialversicherung richtig einordnen
Damit sich bei der anstehenden Weihnachtsfeier 2025 keine Steuer und Beitragspflicht ergibt, sind einige wichtige Aspekte zu beachten.

Steuerpflicht bei Betriebsveranstaltungen
Nimmt ein Arbeitnehmer an einer Betriebsveranstaltung teil, zum Beispiel an einer Weihnachtsfeier, gehört dieser Vorteil grundsätzlich zum steuer und beitragspflichtigen Arbeitslohn.

Freibetrag von 110 Euro
Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn die Zuwendung beim Arbeitnehmer den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigt. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• Es handelt sich um maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr
• Die Teilnahme steht allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offen

Merke: Überschreitung des Freibetrags
Wird der Freibetrag bei einer Betriebsveranstaltung überschritten, gilt der darüber hinausgehende Betrag als steuer und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Der Arbeitgeber kann diesen Betrag alternativ mit 25 Prozent pauschal versteuern. Wird pauschal versteuert, fallen für diesen Betrag keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

Öffnungszeiten über die Feiertage

Unsere Kanzlei ist vom 22.12.2025 bis einschl. 02.01.2026 geschlossen. Wir wünschen allen besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!