
Steuerliche Änderungen 2025: Was sich für Sie jetzt ändert
Mit dem neuen Jahr treten wieder zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft, die Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – praxisnah, verständlich und mit Blick auf Ihre steuerliche Planungssicherheit.
Neue Kleinunternehmerregelung: Systemwechsel bringt wichtige Neuerungen
Zum Jahresbeginn wurde die Kleinunternehmerregelung im Inland grundlegend verändert. Bisher galt: Wer im laufenden Jahr die Umsatzgrenze überschreitet, bleibt trotzdem bis Jahresende Kleinunternehmer – die Umsatzsteuerpflicht greift erst im Folgejahr.
Das ist jetzt anders: Seit dem 1. Januar greift ein Systemwechsel. Die neue Grenze liegt bei 25.000 Euro Umsatz. Wird diese Grenze im laufenden Jahr überschritten, unterliegt der überschreitende Umsatzanteil sofort der Umsatzsteuerpflicht – und nicht mehr erst im darauffolgenden Jahr.
Gerade für kleinere Betriebe oder Einzelunternehmerinnen und -unternehmer in Flensburg, Schafflund und Umgebung ist diese Änderung besonders relevant. Denn sie verlangt mehr Aufmerksamkeit bei der Umsatzplanung und gegebenenfalls eine frühzeitige Umstellung der Abrechnungsprozesse.
Eine individuelle Prüfung der Auswirkungen ist empfehlenswert – auch, um Haftungsrisiken oder Nachzahlungen zu vermeiden.
Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen wird vereinheitlicht
Gute Nachrichten für Betreiber von Solaranlagen: Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wurde klarer geregelt und auf Bundesebene vereinheitlicht. Kleine Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit sind nun einheitlich steuerfrei.
Besonders für Hausbesitzer oder Unternehmer, die zum Beispiel in der Region Flensburg oder Schafflund auf erneuerbare Energien setzen, bedeutet das weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit. Die Steuerfreiheit gilt dabei auch rückwirkend – ein weiterer Vorteil für Investitionen in nachhaltige Technik.
E-Rechnung wird zur Pflicht: Das sollten Sie jetzt wissen
Ein zentraler Punkt der steuerlichen Digitalisierung: Die E-Rechnung wird zur Pflicht. Ab sofort müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es Übergangsregelungen – abhängig vom Umsatzvolumen des Unternehmens.
Gerade kleinere Unternehmen und Dienstleister sollten ihre Prozesse jetzt anpassen. Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht zwar zur Entgegennahme, doch mittel- und langfristig ist die Umstellung auf professionelle Rechnungssoftware ratsam.
Weitere Steueränderungen auf einen Blick
- Aufbewahrungsfristen verkürzt: Die Fristen für Buchungsbelege wurden von zehn auf acht Jahre reduziert – ein Plus für alle, die digital arbeiten.
- Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag angehoben: Entlastung für Familien und Geringverdiener.
- Bonusleistungen der Krankenkassen: Vereinfachungsregelung bis 150 Euro gesetzlich festgeschrieben.
Fazit: Jetzt steuerlich gut aufstellen
Die steuerlichen Änderungen betreffen viele Bereiche – von PV-Anlagen über die Kleinunternehmerregelung bis hin zur verpflichtenden E-Rechnung. Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt, kann Fehler vermeiden und Chancen gezielt nutzen.
Unsere Kanzlei in Flensburg und Schafflund steht Ihnen bei allen Fragen rund um die neuen Regelungen zur Seite. Ob persönlich vor Ort oder digital – wir beraten Sie kompetent und individuell.
Jetzt informieren und vorbereitet sein.