Umsatzsteuer: Kleinunternehmer müssen die Umsatzgrenzen überwachen
Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz
Ein von einem im Inland ansässigen Unternehmer bewirkter steuerbarer Umsatz ist umsatzsteuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Wichtig: Kleinunternehmer müssen ihre Umsätze unterjährig überwachen. Wird die 100.000 Euro Grenze überschritten, tritt für diesen Umsatz und alle weiteren Umsätze die Steuerpflicht ein.
Durch den Wechsel zur Regelbesteuerung besteht dann für die Eingangsbezüge auch ein Vorsteuerabzugsrecht.