Freistellungsaufträge überprüfen
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind es 2.000 Euro.
Wichtig ist: Banken berücksichtigen den Sparer-Pauschbetrag nur, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Kapitalanleger sollten daher ihre bestehenden Freistellungsaufträge prüfen. Dabei geht es vor allem darum, ob die freigestellten Beträge noch sinnvoll auf die jeweiligen Banken aufgeteilt sind oder ob eine neue Aufteilung steuerlich vorteilhafter ist.